Architekten aus aller Welt, die bereit sind, ihr Wissen und ihr Forschungsgebiet im Bereich des kollektiven Wohnens und der stark verdichteten Städte zu erweitern und in der Lage sind, in der vorgegebenen Zeit gute Fähigkeiten bei der Entwicklung von Projekten unter Beweis zu stellen, sind eingeladen, sich für unser Auswahlverfahren anzumelden.
Da es sich beim MCH um einen Aufbaustudiengang handelt, verfügen die Kandidaten bereits über ein Architekturdiplom, einen Master-Abschluss nach dem European Higher Education Area Framework* oder einen gleichwertigen Abschluss. Die tatsächliche Bezeichnung der Abschlüsse kann von Land zu Land variieren.
*Der Europäische Hochschulraum sieht drei Zyklen vor:
In den meisten Fällen werden für einen Bachelor-Abschluss 3-4 Jahre benötigt, 1-2 Jahre für einen Master-Abschluss und 3-4 Jahre für einen Doktortitel.
Nachdem die Kandidaten zugelassen sind, müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Kandidaten, die einen ausländischen Abschluss haben, der in einem Nicht-EU-Land ausgestellt wurde
Fotokopie des Hochschulabschlusses mit der Apostille des Haager Abkommens oder einem Stempel der spanischen Botschaft in ihrem Land (nur originale Stempel)
Fotokopie der Studienabschlüsse, auch mit der Apostille des Haager Abkommens oder einem Stempel der spanischen Botschaft in ihrem Land (nur originale Stempel)
Abschlüsse, Zertifikate und Zeugnisse müssen ins Spanische übersetzt werden
Kandidaten, die einen ausländischen Abschluss haben, der in einem EU-Land ausgestellt wurde
Fotokopie des Hochschulabschlusses
Fotokopie der akademischen Zeugnisse ihres Abschlusses
Abschlüsse, Zertifikate und Zeugnisse müssen ins Spanische übersetzt werden
Kandidaten, die einen Abschluss in Spanien haben
Fotokopie des Hochschulabschlusses
Fotokopie der akademischen Zeugnisse ihres Abschlusses
Die Teilnahme am täglichen Unterricht ist obligatorisch. Gerechtfertigte Abwesenheiten müssen, z.B. durch ein ärztliches Attest, beim Sekretariat gemeldet werden.
Es werden täglich Anwesenheitskontrollen stattfinden. Die Teilnehmer werden gebeten, ein Anwesenheitsliste zu unterschreiben. Um Betrug zu vermeiden, werden von Zeit zu Zeit Unterschriftskontrollen durchgeführt. Das Verlassen des Kurses nach Unterzeichnung der Anwesenheitsliste oder das Unterzeichnen im Namen einer anderen Person wird als schwerer Regelverstoss gehandhabt.
Die Teilnehmer müssen sich innerhalb von fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn im Vorlesungsraum einfinden. Sobald der Unterricht begonnen hat, können Teilnehmer erst wieder in der nächsten Pause eintreten. Des Weiteren ist das Verlassen der Klasse während der Vorlesung nicht gestattet.
Die Teilnehmer dürfen maximal fünf begründete und dokumentierte Abwesenheiten haben. Bei Überschreitung wird dem Teilnehmer kein MCH-Diplom ausgestellt.
Der MCH behält sich das Recht vor, Änderungen in diesem Programm vorzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass der Master in Collective Housing oder die FGUPM (Fundación General de la Universidad Politécnica de Madrid) nicht für Schäden verantwortlich ist, die aus Gründen entstehen, die wir nicht zu vertreten haben.
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Dr. José María de Lapuerta and Elli Mosayebi
Nuria Muruais
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